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Die DHG hat mit der Österreichischen Herniengesellschaft (ÖHG) und der Schweizerischen Herniengesellschaft (SAHC) gegenseitige Sonderbeiträge für Mitglieder von ÖHG und SAHC in der DHG und für DHG-Mitglieder in ÖHG und SAHC vereinbart.

Voraussetzung ist die volle Mitgliedschaft in der ÖHG/SAHC respektive der DHG inklusive einer EHS-Mitgliedschaft.

Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt dann jeweils € 10,00 pro Jahr.

Auf den Internet-Seiten von DHG, ÖHG und SAHC werden entsprechende Anträge baldig zur Verfügung gestellt, aus denen auch die Zahlungsmodalitäten hervorgehen.

Damit stehen sämtliche Vorteile aller drei Gesellschaften allen Mitgliedern von DHG, ÖHG und SAHC zur Verfügung ohne dass die EHS-Chapter der drei Länder dadurch geschwächt werden.

Im Namen des DHG-Vorstandes

Dr. Andreas Kuthe

Schatzmeister der DHG